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Gewerkschaft der Polizei
Kreisgruppe Aachen |
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Für starke Personalräte Liste 1 wählen!
Die GdP tritt bei den Personalratswahlen vom 11. bis 14. Juni mit der Listennummer 1 an. Das ist das Resultat der Auslosung unter den bis zum 19. April eingegangenen Wahlvorschlägen im Polizei Hauptwahlvorstand. Die Listennummer gilt auch für die Wahlen der Personalräte auf örtlicher Ebene. Deshalb gilt: Wer starke Personalräte will, muss Liste 1 wählen!
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Zahl der verletzten Polizisten stark gestiegen
Im vergangenen Jahr sind in Nordrhein-Westfalen 1.874 Polizisten durch gewalttätige Angriffe verletzt worden, neun von ihnen schwer. Das geht aus dem Lagebild „Gewalt gegen Polizeibeamte“ des Landeskriminalamtes (LKA) hervor, auf das der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in NRW, Frank Richter, während der heutigen Beiratssitzung seiner Gewerkschaft im Kamen aufmerksam gemacht hat. Laut LKA ist die Zahl aller während des Dienstes angegriffenen Polizisten im vergangenen Jahr auf 9.808 gestiegen. Das sind 3,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der verletzten Polizisten stieg sogar um acht Prozent.
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GdP hat ihre Spitzenkandidaten nominiert
Beschäftige brauchen starke Personalräte und eine Gewerkschaft, die öffentlich Druck macht, wenn’s nötig ist, damit sich Politik und Arbeitgeber bewegen. Das ist bei der Polizei nicht anders, als in anderen Behörden und Betrieben auch. Deshalb tritt die GdP bei den Personalratswahlen vom 11. – 14. Juni 2012 mit einem starken Team an. Nicht nur bei den Wahlen zu den örtlichen Personalräten in den 47 Polizeibehörden, bei den drei Landesoberbehörden LKA, LAFP und LZPD sowie der Deutschen Hochschule der Polizei, sondern auch bei der Wahl des Polizei-Hauptpersonalrats (PHPR). Auf einer eintägigen Beiratssitzung in Sprockhövel haben GdP-Mitglieder aus ganz NRW dafür heute die Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt.
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Widerspruch gegen Kürzung nicht vergessen!
Alle Jahre wieder rät die GdP ihren Mitgliedern, wegen der Frage der amtsangemessenen Alimentation Widerspruch gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes bei den Beamtinnen und Beamten einzulegen. Solange noch nicht abschließend über die rechtliche Zulässigkeit der Kürzung entschieden ist, muss der Antrag auf Zahlung des vollständigen Weihnachtsgeldes jedes Jahr erneut gestellt werden. Der Antrag dient der Wahrung des individuellen Rechtsanspruchs. Parallel dazu bemüht sich die GdP durch Gespräche auf der politischen Ebene um eine Wiederanhebung des Weihnachtsgeldes auf die ursprüngliche Höhe..
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