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Beihilfeverordnung zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. November 2009 Text der BVO unter www.lbv.nrw.de dann Beihilfe anklicken und weiter auf BVO Weiter können hier Merkblätter oder auch andere Hinweise heruntergeladen werden. Seit dem 01.01.2010 wurde eine Belastungsgrenze in die BVO aufgenommen. Sie beträgt 2 % der Bruttojahresbezüge des Vorjahres ( § 15 BVO). In der jeweiligen Beihilferechnung ist die aktuelle Summe seit 2010 ausgewiesen. |
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Beihilfevollmacht Rechtzeitig vorsorgen ist wichtig.
Die Beschäftigung mit
dem Thema Vollmacht sollte nicht erst dann beginnen, wenn der "Ernstfall"
eingetreten ist, sondern bereits in guten und gesunden Zeiten. Ein Unfall,
eine plötzliche Krankheit oder psychische Erkrankung können dazu führen,
dass wir dann rechtlich oder auch körperlich nicht mehr in der Lage sind,
Unterschriften zu leisten oder entsprechende Entscheidungen zu treffen. Muss
dann, weil Arzt- oder Krankenhausrechnungen zu bezahlen sind, ein
Beihilfeantrag gestellt werden, können Ehegatten oder Kinder die Beihilfe
nur mit einer entsprechenden Vollmacht beantragen! Muster einer Beihilfevollmacht
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Kostendämpfungspauschale Neuer Erlass zur Kostendämpfungspauschale (24.09.2007) |