|
Bestattungsvorsorge Wie
können Sie vorsorgen? Jeder- vor allem Alleinstehende- kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass Ø
alle
Details und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt
werden, Ø
ein
Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den
eigenen Vorstellungen erstellt wird. Dadurch
wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der
Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge genommen. Sprechen
Sie mit einem Bestatter Ihres Vertrauens. Dieser hält für Sie einen
„Ratgeber bei Trauerfällen“ bereit, der u.a. Auskunft gibt über
Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und
Testamentsfragen. Zur
Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten Bestatter folgende Alternativen
an: Ø
eine
Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter
von 80 Jahren) über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, Ø
die
treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche
Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Das
Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der
Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die
Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.
Bundesverband Deutscher Bestatter
e.V.
http://www.bestatter.de/bdb2/pages/vorsorge/treuhand.php
|