| Krankenhausaufenthalt
Bei einer stationären, teilstationären sowie
vor- und nachstationären Behandlung sind in Krankenhäusern, die nach der
Bundespflegesatzverordnung abrechnen, neben den Arztkosten, soweit diese im
Einklang mit der Gebührenordnung der Ärzte - GOÄ -abgerechnet werden, der Basis-
und Abteilungspflegesatz, teilstationäre- sowie Belegpflegesätze, Fallpauschalen
und Sonderentgelte, sowie als Wahlleistungen die Kosten für ein Zweibettzimmer
bis zu der zwischen dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und der
Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbarten Höhe beihilfefähig siehe Nr. 9a 4
VVzBVO. Bestehen Zweifel an der Höhe der berechneten Zweibettzimmerzuschläge,
so ist der Beihilfestelle vom Beihilfeberechtigten eine Kopie der
Zweibettzimmerabrechnung seiner PKV vorzulegen. Liegt für die berechnende
Krankenanstalt keine Vereinbarung mit dem PKV-Verband vor, ist im Rahmen der
Vergleichsberechnung der Zweibettzimmerzuschlag der zum Behandlungsort
nächstgelegenen Krankenanstalt heranzuziehen, mit der eine Vereinbarung
getroffen wurde. |
| Selbstbehalte
bei stationärer Krankenhausbehandlung
Die beihilfefähigen Aufwendungen bei stationärer,
teilstationärer In Krankenhäusern, die nach der Bundespflegesatzverordnung (§ 4 Abs. 2 Nr. 2a BVO) abrechnen, gilt jeweils täglich ein Eigenanteil ► für das Zweibettzimmer von 15 € und► für die privatärztliche Behandlung von 10 €. In Krankenhäusern, die nicht die
Bundespflegesatzverordnung anwenden, |
| Klinik Card
Die Zeile "Klinik-Card-Vertrag"
weist darauf hin, dass zwischen dem Verband der privaten
Krankenversicherung und dem jeweiligen Krankenhaus ein Klinik Card-Vertrag
besteht. Liegt diese vertragliche Absprache vor, bietet die Card für
Privatversicherte eine Kostenübernahmegarantie und macht eine vom
Krankenhaus ggf. geforderte Vorauszahlung entbehrlich. Über die Card für
Privatversicherte werden die stationären Behandlungskosten und die ggf.
von Ihnen gewählte Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer direkt
zwischen dem Krankenhaus und Ihrem Krankenversicherungsunternehmen
abgerechnet. Die Abrechnung der "Chefarztliquidation" erfolgt außerhalb
des Card-Systems. |