Die Pflegeversicherung 

Seit dem 1.1.1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung, neben der Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung. Die gesetzliche Grundlage bildet das Pflege-Versicherungsgesetz. Aufgabe der Pflegeversicherung ist es u.a., das Risiko der Pflegebedürftigkeit sozial abzusichern und Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Träger sind die Pflegekassen, die immer bei den jeweiligen Krankenkassen angesiedelt sind.
Neben der Sozialen Pflegeversicherung für die in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten wurde mit Wirkung vom 01.01.1995 eine private Pflegepflichtversicherung eingeführt. In ihr haben sich diejenigen Personen kraft Gesetzes zu versichern, die ihr Krankheitsrisiko bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung abgesichert haben. Diese Zuordnung entspricht dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung". Die Verpflichtung zum Abschluss eines privaten Pflegeversicherungsvertrages gilt vor allem für Beamte, Richter, Soldaten, Selbständige und privat krankenversicherte Arbeitnehmer.
Infos zur Pflegeversicherung sowie Rechenblätter u.a. mehr im geschlossenen Mitgliederbereich

Weitere Infos bei den örtl. Sozialstationen, dem Sozialdienst im jeweiligen Krankenhaus und bei den Pflegekassen

z.B. Debeka -Pflegeberatung-Compass GmbH- Tel: 08001018800