| Seit
dem 1.1.1995 gibt es die soziale Pflegeversicherung, neben der
Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die fünfte
Säule der Sozialversicherung. Die gesetzliche Grundlage bildet das
Pflege-Versicherungsgesetz. Aufgabe der Pflegeversicherung ist es
u.a., das Risiko der Pflegebedürftigkeit sozial abzusichern und
Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die auf solidarische Unterstützung
angewiesen sind. Träger sind die Pflegekassen, die immer bei den
jeweiligen Krankenkassen angesiedelt sind. |
| Neben
der Sozialen Pflegeversicherung für die in der Gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherten wurde mit Wirkung vom 01.01.1995
eine private Pflegepflichtversicherung eingeführt. In ihr haben
sich diejenigen Personen kraft Gesetzes zu versichern, die ihr
Krankheitsrisiko bei einem Unternehmen der privaten
Krankenversicherung abgesichert haben. Diese Zuordnung entspricht
dem Grundsatz "Pflegeversicherung folgt der
Krankenversicherung". Die Verpflichtung zum Abschluss eines
privaten Pflegeversicherungsvertrages gilt vor allem für Beamte,
Richter, Soldaten, Selbständige und privat krankenversicherte
Arbeitnehmer. |
| Infos
zur Pflegeversicherung sowie Rechenblätter u.a. mehr im
geschlossenen Mitgliederbereich
Weitere Infos bei den örtl.
Sozialstationen, dem Sozialdienst im jeweiligen Krankenhaus und bei
den Pflegekassen
z.B. Debeka
-Pflegeberatung-Compass GmbH- Tel: 08001018800 |
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